03.03.2009 in Wahlen

Comeback für Papier und Bleistift

 

SPIEGEL ONLINE, 03. März 2009
Der Einsatz von Abstimmcomputern bei der Bundestagswahl war laut Verfassungsgericht grundgesetzwidrig - die bisherigen Maschinen sind einfach zu unsicher. Für Städte und Gemeinden hat das Urteil Tücken: Ihnen fällt es immer schwerer, Wahlhelfer zu finden.

Hamburg - Unkompliziert, modern und schick sollte sie sein, die Wahlmaschine, die mit einem einfachen Tastendruck das übliche Gekritzel auf Papier abzulösen versprach. Bereits bei der Bundestagswahl 2005 stimmten fast zwei Millionen Menschen per Computer ab - das Ende der Zettelwahl schien eingeläutet.
Kaum drei Jahre später, ausgerechnet in einem Superwahljahr, müssen Kommunen und Kreise ihre Wahlkabinen wohl wieder mit Papier und Bleistift ausstatten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stoppte am Dienstag den Siegeszug der Wahlmaschine in Deutschland. Der bisherige Einsatz, so das Urteil der Richter, war verfassungswidrig.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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